FAQ
Feuerwerk online kaufen bei MKK-PYROHANDEL
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Kauf von Feuerwerk, gesetzliche Regelungen, Versand, Altersnachweis und Sicherheit.
Übersicht der Feuerwerkskategorien
🎇 Feuerwerkskategorien – Übersicht & Hinweise
Für alle Kategorien gilt:
👉 Gesetze und Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden.
👉 Lagermengen sind zu beachten.
👉 Herstelleranleitungen sind zwingend zu befolgen.
👉 Für bestimmte Kategorien (z. B. T1, P1) gelten zusätzliche Verwendungsbeschränkungen.
🔹 Kategorie F1 – Kleinstfeuerwerk
- Geeignet ab 12 Jahren
- Ganzjährig frei erhältlich und verwendbar
- Sehr geringe Gefährdung
- Max. Schallpegel: 120 dB auf 1 m Abstand
- Beispiele: Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerke, Eisfontänen, Wunderkerzen
🔹 Kategorie F2 – Kleinfeuerwerk
- Erlaubt ab 18 Jahren
- Silvesterfeuerwerk
- Nur für den Außenbereich
- Ausnahmegenehmigung für besondere Anlässe möglich
- Gewerbetreibende: Ganzjähriger Erwerb zum Weiterverkauf
🔹 Kategorie F3 – Mittelfeuerwerk
- Erlaubt ab 18 Jahren mit behördlicher Erlaubnis (§7, §27 SprengG oder §20 Befähigungsschein)
- Stärkere Effekte & höhere Sicherheitsanforderungen
- Relevanz vor allem für Pyrotechniker
- Achtung: Lagermengen und Nutzungseinschränkungen laut Erlaubnis beachten
🔹 Kategorie F4 – Großfeuerwerk
- Nur für Fachkundige mit Befähigung nach §7, §27 oder §20 SprengG
- Mindestalter: 21 Jahre
- Sehr hohes Gefährdungspotenzial
- Typisch für Profi-Shows: Kugelbomben, Zylinderbomben, Großraketen
🔹 Kategorie T1 – Technische Pyrotechnik (geringe Gefährdung)
- Erwerb ab 18 Jahren
- Ganzjährig nutzbar für technische Zwecke
- Anwendungen: Bühne, Show, Film, Simulation
- Beispiele: Bühnenblitze, Flammenprojektoren
🔹 Kategorie T2 – Technische Pyrotechnik (nur für Fachpersonal)
- Nur mit Fachkunde ab 21 Jahren
- Einsatz: Bühnen-/Theaterproduktionen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf
🔹 Kategorie P1 – Pyrotechnische Gegenstände mit bestimmtem Verwendungszweck
- Erlaubt ab 18 Jahren
- Nur im vorgesehenen Rahmen verwendbar
- Beispiele: Rauchkörper, Schallerzeuger, Anzündmittel
- Wichtig: Nicht als Feuerwerk klassifiziert – spezielle Verwendungsbedingungen
💡 Wichtiger Hinweis:
Alle pyrotechnischen Artikel dürfen nur entsprechend ihrer Kategorie, ihrer Bestimmung und unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen verwendet werden. Bei unsachgemäßer Nutzung drohen Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen.
Gebrauchsanweisung für Feuerwerksartikel
🎆 Allgemeine Gebrauchsanweisung für Feuerwerksartikel
⚠️ Sicherheitshinweise (unbedingt beachten!)
- Nur im Freien zünden! Feuerwerkskörper gehören nicht in geschlossene Räume.
- Kinder und Tiere fernhalten! Nur Personen ab 18 Jahren dürfen Feuerwerk der Kategorie F2 zünden.
- Windrichtung beachten! Niemals gegen den Wind zünden.
- Sicherheitsabstand einhalten! Mindestens 8 Meter bei Bodenfeuerwerk, 15–25 Meter bei Batterie- und Raketenfeuerwerk.
- Nicht manipulieren! Feuerwerksartikel niemals öffnen, verändern oder kombinieren.
✅ Vorbereitung
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung auf jedem einzelnen Artikel sorgfältig.
- Bereitstellen von Feuerzeug oder Anzündstab – keine offenen Flammen (z. B. Kerzen oder Wunderkerzen).
- Stabil aufstellen oder verankern – z. B. Batterien mit Steinen beschweren, Raketen in Standrohren starten.
- Feuerlöscher oder Wasser bereitstellen (z. B. Eimer, Gartenschlauch).
🚀 Zündung
- Zünden Sie Feuerwerksartikel nacheinander – nicht mehrere gleichzeitig.
- Körperabstand halten! Nach dem Anzünden sofort mindestens 8 Meter zurücktreten.
- Versager nicht erneut zünden! Warten Sie mindestens 15 Minuten, dann mit Wasser unbrauchbar machen.
🧯 Nach dem Feuerwerk
- Reste erst nach Abkühlung entsorgen.
- Aufräumen nicht vergessen.
- Keine brennbaren Materialien liegen lassen.
🔥 Zusätzliche Hinweise
- Nur zugelassene Feuerwerkskörper mit BAM-Prüfzeichen verwenden.
- Artikel der Kategorie F1 (z. B. Tischfeuerwerk, Knallerbsen) dürfen ganzjährig verwendet werden.
- Artikel der Kategorie F2 (z. B. Raketen, Batterien) dürfen nur zu Silvester oder mit Genehmigung gezündet werden.
Wo kann ich Feuerwerk legal online kaufen?
Bei MKK-Pyrohandel erhalten Sie ausschließlich geprüfte und gesetzeskonforme Feuerwerksartikel, die den aktuellen Vorschriften entsprechen.
Wir bieten Feuerwerk für Silvester sowie ausgewählte Artikel für ganzjährige Veranstaltungen – mit Altersprüfung und sicherem Versand oder Abholung.
Darf man Feuerwerk das ganze Jahr über kaufen?
Ja, Feuerwerksartikel können bei uns das ganze Jahr über online bestellt werden.
Die gesetzliche Regelung betrifft vor allem den Zeitpunkt der Auslieferung:
-
Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen): ganzjährig bestellbar und ganzjährig lieferbar
-
Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): ganzjährig bestellbar, die Auslieferung erfolgt jedoch ausschließlich zu den gesetzlich erlaubten Verkaufstagen vor Silvester oder mit behördlicher Genehmigung
Bei MKK-Pyrohandel können Sie Ihr Wunschfeuerwerk also frühzeitig auswählen und bestellen.
Die Lieferung oder Abholung erfolgt dann automatisch zum offiziellen Verkaufszeitraum vor dem Jahreswechsel, gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Wir informieren transparent darüber, welche Artikel wann geliefert werden dürfen und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Wann darf ich Feuerwerk abbrennen?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist in Deutschland gesetzlich geregelt:
-
Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk): erlaubt am 31. Dezember und 1. Januar
-
Außerhalb dieser Zeiten: nur mit behördlicher Genehmigung
Für ganzjährige Veranstaltungen empfehlen wir ausgewählte Artikel oder beraten Sie zu Genehmigungen.
Was mache ich, wenn ich unsicher bin, welches Feuerwerk erlaubt ist?
Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie gerne persönlich.
Wir helfen Ihnen bei Fragen zu:
-
gesetzlichen Regelungen
-
Altersfreigaben
-
Genehmigungen
-
Produktauswahl
So kaufen Sie Feuerwerk sicher, legal und passend zu Ihrem Anlass.
Benötige ich einen Altersnachweis?
Ja, für viele Feuerwerksartikel ist ein Altersnachweis gesetzlich vorgeschrieben.
-
Kategorie F1: ab 12 Jahren
-
Kategorie F2: ab 18 Jahren
Wir führen eine Altersverifikation im Bestellprozess durch, um die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig einzuhalten.
Warum und wann brauche ich eine Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk?
Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist in Deutschland grundsätzlich nur zum Jahreswechsel (31. Dezember und 1. Januar) erlaubt.
Für besondere Anlässe außerhalb dieser Zeit – wie Hochzeiten, Jubiläen, Geburtstage oder andere Feierlichkeiten – ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde erforderlich.
Mit dieser Genehmigung dürfen Sie Feuerwerk legal am genehmigten Termin abbrennen und sind gleichzeitig berechtigt, die entsprechenden Feuerwerksartikel bei uns zu bestellen.
So beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung
-
Nutzen Sie unser vorbereitetes Formular.
-
Reichen Sie den Antrag mindestens 4–5 Wochen vor dem geplanten Termin bei Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde ein.
-
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen offiziellen Genehmigungsbescheid.
Welche Unterlagen benötigen wir für Ihre Bestellung?
Für die Freischaltung Ihrer Bestellung benötigen wir:
-
eine Kopie des Genehmigungsbescheids
-
einen Altersnachweis (z. B. Personalausweis)
Bitte senden Sie uns die Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post zu.
Sobald die Dokumente vorliegen und geprüft wurden, schalten wir Ihre Bestellung umgehend frei.
An das Ordnungsamt der Stadt / Gemeinde / des Stadtkreises
Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß §24 Abs. 1 der 1. SprengV für ein Feuerwerk der Kategorie F2
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerksartikeln der Kategorie F2 außerhalb des gesetzlich zulässigen Zeitraums zu Silvester.
Das geplante Feuerwerk findet nicht in der Nähe besonders schützenswerter Gebäude oder Anlagen statt. Selbstverständlich werden alle Sicherheitsvorgaben eingehalten, insbesondere der erforderliche Mindestabstand zum Publikum.
Es werden ausschließlich Feuerwerksartikel der Kategorie F2 verwendet. Artikel der Klassen III und IV kommen nicht zum Einsatz, sodass keine Fachkraft mit Erlaubnis gemäß §27 SprengG oder Befähigungsschein gemäß §20 SprengG erforderlich ist.
Angaben zur antragstellenden Person:
Name, Vorname: _________________________________________
Adresse: ________________________________________________
Details zur Veranstaltung:
Ort des Feuerwerks: ______________________________________
Datum: ______________________
Uhrzeit: ______________________
Anlass: ______________________
Voraussichtliche Dauer: ___________ Minuten
Ich versichere, alle gesetzlichen Regelungen und Sicherheitsanforderungen zu beachten.
Ort, Datum: ___________________________
Unterschrift des Antragstellers: ___________________________
Darf ich als Gewerbetreibender ganzjährig Feuerwerk kaufen?
Als Gewerbetreibender haben Sie die Möglichkeit, Feuerwerksartikel das ganze Jahr über zu erwerben – jedoch ausschließlich zum gewerblichen Weiterverkauf. Dabei spielt die Art Ihres Gewerbes keine Rolle.
Wichtig: Die private Nutzung der Artikel ist ausgeschlossen und unterscheidet sich somit deutlich vom klassischen Endkundengeschäft.
Sobald uns ein gültiger Gewerbenachweis sowie Ihre schriftliche Bestätigung zum Weiterverkauf vorliegen, wird Ihre Bestellung umgehend versendet. Denn wir wissen: Händler müssen ihre Lagerbestände jederzeit flexibel aufstocken können.
💡 Bitte beachten:
Der gewerbliche Verkauf von Feuerwerk ist genehmigungspflichtig und muss vorab bei Ihrer zuständigen Behörde angemeldet werden.
Senden Sie uns daher bitte neben dem Gewerbenachweis auch die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum gewerblichen Weiterverkauf.
MKK-Pyrohandel
Burggasse 4
63607 Wächtersbach
Tel.: 0175 5918424
E-Mail: info@mkk-pyrohandel.de
Erklärung zum gewerblichen Erwerb von Feuerwerkskörpern (Kategorie F2)
Bestellnummer: _______________________________________
Hiermit erkläre ich verbindlich, dass der Erwerb, der in obiger Bestellung aufgeführten Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ausschließlich zu gewerblichen Zwecken erfolgt.
Ich bin Gewerbetreibender und gemäß §14 Abs. 2 und 3 des Sprengstoffgesetzes berechtigt, Feuerwerkskörper zu erwerben und – nach schriftlicher Anzeige bei der zuständigen Behörde – gewerblich zu vertreiben.
Ich bin mir darüber hinaus bewusst, dass für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 außerhalb des gesetzlich erlaubten Zeitraums (Silvester/Neujahr) eine Ausnahmegenehmigung gemäß §24 der 1. Sprengstoffverordnung erforderlich ist – auch für Gewerbetreibende.
Firmenname: _______________________________________________________________
Name des Verantwortlichen: __________________________________________________
Adresse: ___________________________________________________________________
Ort, Datum: ________________________Unterschrift: ____________________________
Darf ich als Gewerbetreibender ganzjährig Feuerwerk zünden?
Nein!
Als Gewerbetreibender haben Sie die Möglichkeit, Feuerwerksartikel das ganze Jahr über zu erwerben – jedoch ausschließlich zum gewerblichen Weiterverkauf. Dabei spielt die Art Ihres Gewerbes keine Rolle.
Wichtig: Die private Nutzung der Artikel ist ausgeschlossen und unterscheidet sich somit deutlich vom klassischen Endkundengeschäft.
Kann ich Feuerwerk online bestellen und liefern lassen?
Ja, Sie können Feuerwerk bequem online bestellen.
Je nach Artikel erfolgt:
- Versand nach Gefahrgutvorschriften
- Versand ohne Gefahrgut (Partyartikel)
- Abholung vor Ort
Bei jeder Bestellung informieren wir Sie klar über Lieferzeiten, Versandmöglichkeiten, Versandkosten und Abholmöglichkeiten.
Wie sicher ist der Versand von Feuerwerk?
Sicherheit hat bei uns höchste Priorität.
- Versand erfolgt nach gesetzlichen Gefahrgutvorschriften
- Produkte werden fachgerecht verpackt
- Versand nur an berechtigte Personen
So stellen wir sicher, dass Ihr Feuerwerk unbeschädigt und gesetzeskonform bei Ihnen ankommt.
Wie sind die Versandbedingungen?
In welche Länder wird geliefert und was ist beim Gefahrgutversand zu beachten?
Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Ein Versand auf deutsche Inseln ist leider nicht möglich.
⚠️ Wichtige Hinweise zum Versand von Gefahrgut
Beim Versand von Feuerwerksartikeln und anderem Gefahrgut gelten besondere gesetzliche Vorschriften.
Bitte beachten Sie:
- Gefahrgut darf nicht an Packstationen, Paketshops oder Depots geliefert werden
- Die Zustellung erfolgt ausschließlich an eine physische Lieferadresse
- Die Sendung muss persönlich entgegengenommen werden
Was passiert, wenn die Zustellung nicht möglich ist?
Sollte die Annahme der Sendung scheitern, zum Beispiel weil:
- die Sendung nicht angenommen wird
- der Zusteller Sie wiederholt nicht antrifft
wird das Paket kostenpflichtig an uns zurückgesendet.
In diesem Fall behalten wir uns vor, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- die Kosten für Hin- und Rückversand
- zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Bruttoeinkaufswertes
👉 Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferung zum vereinbarten Zustelltermin persönlich angenommen werden kann, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Welche Versandkosten fallen an?
Die genauen Versandkosten werden Ihnen automatisch im Warenkorb während des Bestellvorgangs angezeigt.
Sie richten sich nach:
- der Gefahrgutklasse der bestellten Artikel
- dem Gesamtgewicht der Sendung
- dem Versandzeitraum (Ganzjahr oder Silvester)
Die folgende Übersicht dient zur Orientierung.
Versandarten nach Gefahrgutklasse
📦 Artikel ohne Gefahrenklasse
(z. B. Konfetti, Dekoartikel, Partyzubehör)
- Versand mit DPD
- Ganzjähriger Versand möglich
➡️ 7,49 € bis 31,5 Kg
– bei höherem Gewicht erfolgt der Versand in mehreren Paketen.
🔥 Gefahrgut 1.4S
(z. B. Rauchfackeln, Bengalos, Wunderkerzen)
Ganzjähriger Versand mit DPD
➡️ 24,69 € bis 31,5 Kg
– bei höherem Gewicht erfolgt der Versand in mehreren Paketen.
Silvester-Versand mit DPD
➡️ 29,99 € bis 31,5 Kg
– bei höherem Gewicht erfolgt der Versand in mehreren Paketen.
🚚 Gefahrgut 1.4G (Batterien & Raketen, außer 1.3G)
Versand erfolgt per GO! Express & Logistics (Spedition)
| Gesamtgewicht der Sendung | Versandkosten |
|---|---|
| bis 20 kg | 48,85 € |
| 20,1 – 40 kg | 76,22 € |
| 40,1 – 60 kg | 103,96 € |
| 60,1 – 80 kg | 130,96 € |
| 80,1 – 100 kg | 158,33 € |
| ab 100,1 kg | 185,70 € |
🚫 1.3G-Artikel (z. B. XXL-Batterien ohne Käfig):
Ein Versand ist derzeit nicht möglich.
Diese Artikel sind ausschließlich zur Abholung vor Ort verfügbar.
Wichtige Hinweise zu Versandkosten
- Die endgültigen Versandkosten werden immer verbindlich im Warenkorb angezeigt.
- Bei Nachbestellungen können sich die Versandkosten erhöhen, wenn sich:
- das Gesamtgewicht
- die Anzahl der Pakete
-
oder die Gefahrgutklasse
ändern.
Wir informieren Sie transparent über alle anfallenden Kosten, damit Sie Ihr Feuerwerk sicher und planbar bestellen können.
Warum ist der Versand so teuer?
Der Versand von Feuerwerk zählt zum Gefahrguttransport und unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Es dürfen nur spezialisierte Logistikunternehmen versenden, die dafür ausgebildetes Personal einsetzen. Hinzu kommen aufwändige Sicherheitsmaßnahmen, hohe Versicherungen sowie spezielle Verpackungsanforderungen. Diese Faktoren führen zu deutlich höheren Versandkosten im Vergleich zum normalen Paketversand.
Aber wir übernehmen schon einen Teil der Kosten für Sie!
Kann ich meine Bestellung auch abholen?
Ja, wir bieten:
-
Abholung vor Ort zum Jahreswechsel
-
Terminbasierte Abholung bei genehmigten Artikeln und Partyartikel
Abholung:
Burggasse 4
63607 Wächtersbach
Wie kann ich bezahlen?
In unserem Shop stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Vorkasse / Banküberweisung
- Sie erhalten nach Ihrer Bestellung unsere Bankverbindung. Der Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang.
- PayPal
Schnell und sicher über Ihr PayPal-Konto. - Kreditkarte (über PayPal)
Auch ohne PayPal-Konto möglich
Bei unserem Vor-Ort-Verkauf haben Sie die Wahl zwischen Bar- und Kartenzahlung
Kann ich Nachbestellen wenn ich schon eine Bestellung aufgegeben habe?
Sie möchten ihrer ursprünglichen Bestellung noch etwas hinzufügen? Kein Problem! Solange die Bestellung noch nicht versendet wurde, können sie ganz unkompliziert eine kostenfreie Nachbestellung vornehmen – allerdings nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt:
Bis zum 30. September:
- Nachbestellungen sind kostenfrei möglich
- Die neuen Artikel werden ihrer bestehenden Bestellung hinzugefügt
- Keine zusätzlichen Versandkosten, sofern sich das Versandvolumen nicht wesentlich ändert
- Voraussetzung: Ihre ursprüngliche Bestellung wurde noch nicht versendet
Ab dem 1. Oktober:
- Jede Nachbestellung gilt als neue Bestellung
- Es fallen reguläre Versandkosten und Bearbeitungsgebühren an
- Eine Zusammenführung mit der ursprünglichen Bestellung ist nicht mehr möglich
Wichtig:
Bitte geben sie bei ihrer Nachbestellung unbedingt die Bestellnummer der ursprünglichen Bestellung im Bemerkungsfeld an. Nur so können wir sicherstellen, dass beide Aufträge korrekt zusammengeführt werden.
Hinweis:
Je nach Umfang der Nachbestellung kann es vorkommen, dass sich die Versandkosten erhöhen – etwa bei zusätzlichem Gefahrgut oder höherem Gewicht. In diesem Fall informieren sie selbstverständlich vor dem Versand.
Bei Fragen oder Unsicherheiten helfen wir gerne weiter!
Wie läuft eine Silvester-Bestellung ab und welche Zahlungs- und Fristen gelten?
Bei Silvester-Bestellungen gilt bei MKK-Pyrohandel ein klar strukturierter Ablauf, damit Ihr Feuerwerk rechtzeitig und gesetzeskonform ausgeliefert werden kann.
Wichtig:
Die Zahlung sowie der Altersnachweis müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung bei uns eingehen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung oder kein Altersnachweis, wird die Bestellung automatisch storniert.
Viele Kunden sichern sich ihr Silvesterfeuerwerk bereits früh im Jahr – frühes Bestellen lohnt sich.
1. Online bestellen
- Artikel werden direkt für Sie reserviert
- Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erforderlich
- Altersnachweis / Genehmigung innerhalb von 14 Tagen erforderlich
- Nicht bezahlte oder nicht bestätigte Bestellungen werden automatisch storniert
- Versandkosten richten sich nach dem Gewicht der Bestellung
2. Vorbestellt
- Zahlung und Altersnachweis sind eingegangen
- Die Bestellung ist fest im System eingeplant
- Kostenlose Nachbestellung oder Stornierung weiterhin möglich
3. Es wird gepackt (ab 01.10)
- ⚠️ Ab diesem Zeitpunkt fällt bei Stornierungen eine Stornogebühr von 10 % an
4. Versandvorbereitung (ab 01.12.)
- keine neuen Bestellungen für den Silvesterversand mehr möglich
- Trackingnummer wird per E-Mail gesendet sobald die Ware vom Versanddienstleister abgeholt wurde.
- Weitere Bestellungen für Abholung in Wittgenborn sind weiterhin möglich
5. Auslieferung oder Abholung
- Der Versand erfolgt innerhalb der offiziellen Verkaufstage vor Silvester
- Abholung am Standort möglich
- Wir wünschen viel Freude mit Ihrem Silvesterfeuerwerk!
✅ Tipp: Nutzen Sie frühzeitig die Vorteile der Vorbestellung – günstig, flexibel und sicher!
Warum gibt es verschiedene Stornierungszeiten und Bedingungen?
Unsere Stornofristen orientieren sich an den Vorbereitungen für den Jahreswechsel. Ab Oktober beginnen wir mit der Planung, Kommissionierung und Verpackung der Bestellungen. Das verursacht bereits Kosten, die wir bei einer Stornierung anteilig berechnen. Ab Dezember ist der Versand in vollem Gange, daher sind Stornierungen dann nicht mehr möglich. Diese Regelung sichert einen reibungslosen Ablauf und faire Preise für alle Kunden.
❌ Stornierungsbedingungen
- Die Kostenfreie Stornierung ist möglich zwischen dem 01.01. und 30.09.
- Zwischen 01.10. und dem 30.11. fällt eine Stornogebühr von 10 % des Warenwertes an. Diese deckt Verpackungs-, Personal- und Bearbeitungskosten.
- Zwischen dem 01.12. und 31.12. ist eine Stornierung ausgeschlossen.
- Versendete Ware ist von der Stornierung ausgeschlossen.
Ablauf Silvesterverkauf vor Ort
Der Jahreswechsel steht bevor – und bei MKK-Pyrohandel erhalten Sie hochwertiges Feuerwerk direkt vor Ort.
Damit Ihr Einkauf entspannt und reibungslos verläuft, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu unserem Silvesterverkauf in Wächtersbach / Wittgenborn.
📍 Verkaufsort & Öffnungszeiten
Unser Silvesterverkauf findet an unserem Standort in Wächtersbach / Wittgenborn, Burggasse 4 statt:
Verkaufstage:
Der Verkauf erfolgt ausschließlich an den gesetzlich festgelegten Verkaufstagen – den letzten drei verkaufsoffenen Tagen des Jahres.
🕘 Öffnungszeiten:
- In dieser Zeit täglich von 9:00 – 20:00 Uhr
🛒 So läuft der Einkauf ab:
1. Große Auswahl direkt vor Ort
Entdecken Sie unser vielfältiges Sortiment an:
- Batterien und Verbundfeuerwerk
- Raketen und Vulkane
- Familiensortimente
- Kinderfeuerwerk
- Zubehör und Partyartikel
2. Fachkundige Beratung
Unser erfahrenes Team berät Sie gerne persönlich zu:
- Produktauswahl
- Effekten und Laufzeiten
- Sicherheits- und Anwendungshinweisen
So finden Sie genau das passende Feuerwerk für Ihren Jahreswechsel.
3. Bequeme Bezahlung
Bei uns können Sie bezahlen mit:
- Barzahlung
- EC-Karte
- gängigen Kreditkarten
📦 Vorverkauf & Abholung vor Ort
Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Wunschartikel verfügbar sind?
Kein Problem: Unser Vorverkauf für den Silvesterverkauf ist bequem über unseren Onlineshop möglich.
So funktioniert es:
- Bestellung im Onlineshop aufgeben
- Versandart „Abholung vor Ort“ auswählen
- Ware wird für Sie reserviert und zur Abholung bereitgestellt
Wichtig:
Reservierungen ohne Vorauszahlung sind leider nicht möglich.
Was ist wenn ein Artikel defekt ist?
Sollte ein Feuerwerksartikel oder Zubehör bei Ihnen defekt ankommen oder nicht ordnungsgemäß funktionieren, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.
Wichtig:
Bitte entsorgen Sie den defekten Artikel nicht.
Nur vollständige und nicht entsorgte Produkte können von uns geprüft und bearbeitet werden.
Bereits entsorgte Ware ist von der Reklamation ausgeschlossen.
So funktioniert die Reklamation bei MKK-Pyrohandel
-
Füllen Sie unser Reklamationsformular möglichst vollständig und detailliert aus.
Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller können wir Ihr Anliegen bearbeiten. -
Senden Sie uns das ausgefüllte Formular an uns zurück.
-
Nach Prüfung Ihrer Angaben informieren wir Sie zeitnah über die nächsten Schritte.
📄 Reklamationsformular
1. Kundendaten
- Vor- und Nachname: ______________________________________
- Adresse: _______________________________________________
- PLZ / Ort: _____________________________________________
- Telefonnummer: ________________________________________
- E-Mail-Adresse: _________________________________________
2. Angaben zur Bestellung / zum Produkt
- Bestellnummer / Rechnungsnummer: __________________________
- Bestelldatum: ___________________
- Lieferdatum: ____________________
- Produktbezeichnung: ______________________________________
- Menge: ___________
3. Beschreibung des Mangels / Problems
(Bitte den Mangel genau beschreiben. Fotos können ggf. beigefügt werden.)
4. Unterschrift
Ort, Datum: ___________________________
Unterschrift: ___________________________